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Leistungsbewertung

Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung      in den Schulen des Landes Brandenburg

vom 26.02.2016,

Beschlüsse der Gremien

der Grundschule Am Weinberg Rathenow 

Stand August 2021

 

Allgemeine Grundsätze  der  Leistungsbewertung – kurz gefasst

 

  • Wichtung: mündliche Leistungen gehen mit 60% und schriftliche mit 40% in die Gesamtnote ein.
  • Schriftliche Leistungen sind: Klassenarbeiten, schriftliche Lernerfolgskontrollen, Orientierungsarbeiten (siehe VV Leistungsbewertung Nummer 8, 9)
  • Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht (mündliche Beiträge, Präsentation von Leistungen, praktisch-experimentelle oder gestalterische Leistungen) werden entsprechend ihrer Qualität und Quantität angemessen einbezogen und gewichtet.
  • Klassenarbeiten sind mindestens fünf Unterrichtstage vor der Anfertigung anzukündigen. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei schriftliche Arbeiten geschrieben werden.
  • Eine Klassenarbeit kann auf Beschluss der Klassenkonferenz (nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, VV Leistungsbewertung) wiederholt werden.
  • Bei Versäumnis des Leistungsnachweises entscheidet der Lehrer über

               Notwendigkeit und Art der Ersatzleistung.

 

  • Bei Leistungsverweigerung, Täuschung  oder anderen Unregelmäßigkeiten entscheidet der Lehrer, ob die Leistungsfeststellung fortgesetzt, die Wiederholung angeordnet oder die Note "ungenügend" erteilt wird.

 

  • Hausaufgaben können bewertet werden, wenn  (VV Leis.Nr.11)
  • der Eigenanteil des Schülers an der Leistung eindeutig erkennbar ist.
  • Die Schülerleistung in der Schule dargeboten wird
  • Die Schülerleistung zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht wird

 

  • Abweichungen von den Festlegungen zur Leistungsbewertung oder Nachteilsausgleiche wegen Schwierigkeiten im Lesen und/oder Schreiben und im Rechnen unterliegen dem Beschluss der Klassenkonferenz in Abstimmung mit den Eltern.
  • Kinder mit dem Förderbedarf Lernen werden entsprechend ihrem Förderbedarf bewertet.

 

Erteilen von Noten, Wertungen

 

  • Klasse 1 ; 2: keine Noten, Stempelwertungen, verbale Rückmeldungen
  • Klasse 3 – 6 : Noten , z.T. verbale Rückmeldungen

 

Zeugnisse:

  • Halbjahr Klasse 1: Entwicklungsgespräche und Tabelle mit Indikatoren zum Ankreuzen
  • Endjahr Klasse 1: Kompetenz orientierte Zeugnisse
  • Halbjahr Klasse 2: Entwicklungsgespräche und Tabelle mit Indikatoren zum Ankreuzen
  • Endjahr  Klasse 2: Kompetenz orientierte Zeugnisse
  • Halbjahr / Endjahr Klassen 3-6: Notenzeugnisse

 

Der Nachteilsausgleich sollte in Zusammenarbeit mit den Eltern, der Klassenlehrkraft,  dem Sonderpädagogen und dem Fachlehrer individuell  festgelegt werden.

Der Nachteilsausgleich kann

  • die Ausweitung der Arbeitszeit bzw. Reduzierung des Umfanges, bei zu erbringenden schriftlichen Leistungen,
  • die Bereitstellung von technischen und didaktischen Hilfsmitteln und
  • die Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen (z. B. Lesepfeil, größere Schrift, Verkürzung der Texte, Vorlesen der Aufgabenstellung, optisch klar strukturierte Tafelbilder und Arbeitsblätter, prozessorientierte Bewertung von Schreibleistungen

umfassen.

 

Die Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung können die stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen und den Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung umfassen.

Abweichungen von den Festlegungen zur Leistungsbewertung unterliegen dem Beschluss der Klassenkonferenz und werden auf dem Zeugnis vermerkt.

 

Die Notentabelle

 

Punkte

Note1/ 96%

Note 2/ 80%

Note 3/ 60% 

Note 4 /45%

Note 5 /16%

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24

25

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27

28

29

30

31

32

33

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36

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38

39

40

41

42

43

44

45

46

47

48

49

50

51

52

53

54

 9,5

10,5

11,5

12,5

13,5

14,5

15,5

16,5

17

18

19

20

21

22

23

24

25

26

27

28

29

30

30,5

31,5

32,5

33,5

34,5

35,5

36,5

37,5

38,5

39,5

40,5

41,5

42

43

44

45

46

47

48

49

50

51

52

8

9

9,5

10,4

11

12

13

13,5

14,4

15

16

17

17,5

18,5

19

20

21

21,5

22,5

23

24

25

25,5

26,5

27

28

29

29,5

30,5

31

32

33

33,5

34,5

35

36

37

37,5

38,5

39

40

41

41,5

42

43

6

6,5

7

8

8,5

9

9,5

10

11

11,5

12

12,5

13

14

14,5

15

15,5

16

17

17

18

18,5

19

20

20,5

21

21,5

22

23

23,5

24

24,5

25

26

26,5

27

27,5

28

29

29,5

30

30,5

31

32

32,5

4,5

5

5,5

6

6,5

7

7

7,5

8

8,5

9

9,5

10

10,5

11

11,5

11,5

12

12,5

13

13,5

14

14,5

15

15,5

16

16

16,5

17

17,5

18

18,5

19

19,5

20

20,5

20,5

21

21,5

22

22,5

23

23,5

24

24

1,5

1,5

2

2

2,5

2,5

2,5

2,5

3

3

3

3,5

3,5

3,5

4

4

4

4,5

4,5

4,5

5

5

5

5,5

5,5

5,5

6

6

6

6,5

6,5

6,5

6,5

7

7

7

7

7,5

7,5

8

8

8

8

8,5

8,5

 

 

https://schulportal.brandenburg.de/extern/webbschule/Punktetabellen_zur_VV_Leistungsbewertung_Stand_2021.zip

 

https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_leistungsbewertung

 

https://mbjs.brandenburg.de/bildung/weitere-themen/leistungsbewertung.html

 

 

Grundlagen der Leistungsbewertung im Fach Deutsch:

 

Schülerinnen und Schülern mit einer LRS kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Daneben können auf Antrag Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung in einzelnen Fächern zugelassen werden.

Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten im Fach Deutsch

 

Jahrgang 2

2 Klassenarbeiten

Orientierungsarbeit 2.Halbjahr

30 Minuten

Jahrgang 3

3 - 4 Klassenarbeiten, davon 1 mit Schwerpunkt Rechtschreibung

Vergleichsarbeit Lesen; Rechtschreiben

30 Minuten

Jahrgang 4

4 Klassenarbeiten, davon 2 mit Schwerpunkt Rechtschreibung

Orientierungsarbeit Lesen 2. Halbjahr

Orientierungsarbeit Rechtschreiben 2. Halbjahr

45 Minuten

Jahrgang 5

4 Klassenarbeiten, davon 2 mit Schwerpunkt Rechtschreibung

45 Minuten

Jahrgang 6

4 Klassenarbeiten, davon 2 mit Schwerpunkt Rechtschreibung

45 Minuten

 

 

 

Schreiben und …

 

  • Aufsätze in den Jahrgangsstufen 3 bis 6 sollten mit folgender Wichtung

              beurteilt werden:    50% Inhalt, 40% Ausdruck, 10% Rechtschreibung.

 

  • allgemeine Bewertungskriterien zum Verfassen von Texten:

- angemessene Auswahl des Textmusters

- Einhalten formaler Kriterien (Erzählform, Sprachstil, Tempusform)

- sinnvoller Aufbau, Folgerichtigkeit, Zusammenhänge

- Form (Überschrift, Absätze, u.ä.)

- Einsatz sprachlicher Mittel

- treffende Wortwahl (Verben, Satzanfänge, Einsatz von Adjektiven)

- grammatisch korrekter Satzbau

- Einhaltung der Rechtschreibregeln

 

  • Fehlerindex für das Verfassen von Texten (Niederschriften, Aufsätze)

 

auf 100 Wörter         in Klasse 5/6,

auf etwa 80 Wörter in Klasse 4,

auf etwa 60 Wörter in Klasse 3  

auf etwa 40 Wörter in Klasse 2:

 

Note

1

2

3

4

5

6

 

Kl.2/3

bis 1

bis 4

Bis 7

Bis 11

Bis 15

Bis 17

Fehler

4

bis 1

bis 4

Bis 7

Bis 11

Bis 15

Bis 17

 

5

bis 1

bis 4

Bis 7

Bis 11

Bis 15

Bis 17

 

6

bis 1

bis 3,5

Bis 6

Bis   9

Bis 11

Bis 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Vereinbarung über das Anstreichen von Fehlern:

- Zeichensetzung = 0,5 Fehler ( i- Punkt)

- Silbentrennung = 0,5 Fehler

- keine Wiederholungsfehler bewerten

- Folgefehler nur neu , wenn zusätzlich andere Schreibweisen auftreten

- jede Auslassung ein Fehler

- Im Aufsatz Fehler bei wörtlicher Rede nur 0,5 Fehler

 

 

  • Aufsatzschwerpunkte

Kl. 3       Beschreiben von Gegenständen, Vorgängen, Wegen

Kl. 4       Beschreiben von Gegenständen, Vorgängen, Wegen

Kl. 5       Erzählung

Kl. 6       Bericht oder  Darstellungsart nach Wahl

 

….  Rechtschreiben

  • Fehlerindex für Diktate und Abschreibübungen

 

Fehleranzahl im Diktat

Note

Fehleranzahl Abschreibübung

Abstufung der Anzahl der Wörter

0 - 1      

1

Kl.2      20-  40

1½ - 3   

2

½ - 2

Kl.3      30-  60

3 ½ - 6

3

2 ½ - 4

Kl.4      50-  80

6 ½ - 9

4

4 ½ - 6

Kl.5      70-100

9 ½ -12                

5

6 ½ - 8

Kl.6      90-120

>12       

6

>8

 

 

  • Korrekturzeichen

 

I              ganzer Rechtschreibfehler

-              halber Rechtschreibfehler

G            Grammatikfehler

V             Auslassung Wort/ Wörter

J              inhaltlicher Fehler

A             Ausdrucksfehler

W           Wortwiederholung

Sb           fehlerhafter Satzbau

T             Tempusfehler

B             falscher Bezug

 

  • Berichtigungen

Für jede Klassenarbeit wird eine Berichtigung angefertigt die auf die altersgemäße Begründung der richtigen Schreibweise bzw. des Sprachgebrauchs gerichtet ist. Bei mehr als 10 Fehlern sollte eine Abschrift des Diktates erfolgen.

 

Lesen – Umgang mit Texten und Medien

 

Jeder Schüler liest pro Jahr zwei Ganzschriften. Das kann als Klassenlektüre erfolgen oder auch als individuelle Lektüre.

 

  • Bewertungskriterien bis Jahrgangsstufe 2:

 

Lesefertigkeit   

Textverständnis

- satzweise fließend lesen

- Beachten der Satzzeichen

- angemessene Lautstärke

- ausdrucksvoll

- fehlerfrei

- lautgetreue Aussprache

- vollständige Wiedergabe von

Textinhalten

- wesentliche Aussagen und

Informationen fehlerfrei ermitteln

und wiedergeben

- Folgerichtigkeit beachten

 

  • Bewertungskriterien Jahrgangsstufen 3/4:

 

Lesefertigkeit

Textverständnis

- fließendes Lesetempo

- fehlerfrei

- Beachten der Satzzeichen

- lautgetreue Aussprache

- angemessene Lautstärke

- sinnentsprechendes Lesen

- Betonung

- vollständige Wiedergabe von

Textinhalten

- zentrale Aussagen und

Informationen ermitteln und

wiedergeben

- Schlussfolgerungen ziehen und

begründen

 

  • Bewertungskriterien Jahrgangsstufen 5/6:

 

Lesefertigkeit

Textverständnis

- fließend

- fehlerfrei

- selbstständig nach

Sinneinheiten gegliedert (Pausen)

- ausdrucksvoll, betont

- Herausstellen besonderer

sprachlicher Mittel (z.B. wörtliche

Rede)

- wesentliche Informationen und

Aussagen vollständig entnehmen,

verknüpfen und mit persönlichem

Vorwissen verbinden

- Schlussfolgerungen selbstständig

ziehen und anhand des Textes

begründen

- Gedanken und Meinungen zum

Text begründet äußern

 

Sprechen und Zuhören

  • pro Schuljahr ein bis zwei Vorträge und/ oder Präsentationen:

 

Bewertungskriterien:

- Planung und Gliederung (klarer und folgerichtiger Aufbau),

- sinnvoller Einsatz und zweckmäßiger Gebrauch von Medien,

- sachliches und verständliches Wiedergeben, Beschreiben, Erklären und/oder Begründen,

- treffende Wortwahl (Fachbegriffe, Satzanfänge, Vollverben),

- artikuliertes Sprechen mit angemessener Lautstärke und gezielter Betonung,

- angemessenes Sprechtempo,

- den Zuschauern bzw. Zuhörern zugewandte Körperhaltung

(einschließlich Blickrichtung)

 

  • pro Schuljahr ein bis zwei Gedichtvorträge:

 

Bewertungskriterien:

- Nennen von Autor und Titel,

- Textsicherheit (bis 1 Versprecher, Fortsetzung ohne Hilfe),

- klare Artikulation,

- angemessenes Sprechtempo,

- kein stockendes oder störendes Sprechen,

- gehaltsbestimmte Pausen,

- emotionale Wirkung anstrebende Betonung,

- angemessene Körperhaltung

 

  • pro Schuljahr können ein bis zwei Zensuren auf Szenisches Spiel erteilt werden

 

Bewertungskriterien:

- einfallsreiche Gestaltung der vorgegebenen Rolle,

- Textsicherheit (fließend und fast fehlerfrei),

- Beachtung der Einsätze,

- klare Artikulation,

- sprecherische Darstellung (Sprechtempo, Stimmmodulation,

Pausen, Betonung),

- Einsatz von Körpersprache,

- Bewegung im Raum,

- Ausgestaltung der Rolle und der Szene (z.B. mit Kostüm und/oder

Requisiten)

-Auftritte bei den Vorstellungen der Schule (Einschulung, W-gala) dürfen in die Wertung  eingehen

 

  • pro Schuljahr können ein bis zwei  Gesprächssituationen bewertet werden

 

Bewertungskriterien:

- Erfüllung der gestellten Aufgabe oder der vorgegebenen Rolle,

- Beachten der Gesprächsregeln,

- Ergreifen der Initiative,

- Eingehen auf den/ die Gesprächspartner,

- sachliche Darstellung von Problemen, Lösungsvorschlägen und Argumenten,

- aktives Zuhören, gezieltes Nachfragen,

- Ausdrücken von Verstehen oder Nichtverstehen,

- klare Darstellung von Zusammenhängen,

- überzeugende Darlegung von Meinungen

 

 

Grundlagen der Leistungsbewertung im Fach Mathematik

Besondere Schwierigkeiten im Rechnen

Schülerinnen und Schülern mit einer besonderen Schwierigkeit im Rechnen kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

Der Nachteilsausgleich kann

  • Die Verlängerung der Arbeitszeit bzw. eine Reduzierung des Umfanges bei zu erbringenden schriftlichen Leistungen,
  • das Zulassen von Platz für Nebenrechnungen und
  • den Einsatz besonderer didaktisch-methodischer Hilfsmittel (eine Verkürzung der Aufgabenstellung, ein Vorlesen der Sachaufgaben, erklärende Bilder…)
  • Ermittlung und Bewertung von Rechenleistungen erfolgt nicht nur ergebnis-, sondern auch prozessorientiert.

umfassen.

Die Entscheidungen über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs trifft die Klassenkonferenz.

(VV LRSR)

 

  • Kinder mit dem Förderbedarf Lernen werden entsprechend ihrem Förderbedarf bewertet.
  • Als Bewertungsmaßstab gilt die  Notentabelle
  • Tägliche Übungen ( z.B. Malfolgen, Kopfrechnen.. ) werden als mündliche Leistung gewertet

 

 

Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten

 

Jahrgangsstufe 2

2 Klassenarbeiten

Orientierungsarbeit 2. Halbjahr

30 Minuten

Jahrgangsstufe 3

3 Klassenarbeiten

Vergleichsarbeit

30 Minuten

Jahrgangsstufe 4

3 Klassenarbeiten

Orientierungsarbeit 2. Halbjahr

45 Minuten

Jahrgangsstufe 5

4 Klassenarbeiten

45 Minuten

Jahrgangsstufe 6

4 Klassenarbeiten

45 Minuten

 

Grundlagen der Leistungsbewertung in Englisch

  • Bei Kindern mit Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben (LRS) sollen die Nachteilsausgleiche berücksichtigt werden.
  • Vokabeln mündl. kein Nachteilsausgleich
  • Vokabeln schriftl. RS außer Acht lassen
  • Verlängerung der Arbeitszeit, Reduzierung des Umfanges
  • Vorlesen von schriftl. gestellten Aufgaben
  • Ersetzen eines Teils von schriftl. Anforderungen durch mündliche
  • Einfache klar strukturierte Tafelbilder und Arbeitsblätter
  • Nichtbewertung der Leseleistung ( Individuell)
  • mündl. Leistungen stärker gewichten
  • Nachschreiben eines Testes zu einem ruhigeren Zeitpunkt

 

  • Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden entsprechend ihrem Förderbedarf bewertet.
  • Als Bewertungsmaßstab gilt die Notentabelle
  • Bewertungen  von Gruppenarbeiten sind möglich und erwünscht, soweit gewährleistet ist, dass den an der Gruppenarbeit beteiligten SuS individuelle Leistungsanteile zugeordnet werden können.
  • Erwünscht sind Bewertungen von Präsentationen ( wie Plakate, LapBook, PowerPoint, MindMap, Hefterführung… )
  • Die mündliche Präsentation des Plakates, LapBook, PowerPoint … ist zweiter Bestandteil der Leistungsbewertung
  • Hausaufgaben können bewertet werden, wenn  (VV Leis.Nr.11)
  • der Eigenanteil des Schülers an der Leistung eindeutig erkennbar ist.
  • Die Schülerleistung in der Schule dargeboten wird
  • Die Schülerleistung zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht wird

 

Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten

 

Jahrgangsstufe 2

Lernerfolgskontrollen nach dem Abschluss eines Themas

30 Minuten

Jahrgangsstufe 3

30 Minuten

Jahrgangsstufe 4

bis 45 Minuten

Jahrgangsstufe 5

Klassenarbeit nach Abschluss einer UNIT

45 Minuten

45 Minuten

Jahrgangsstufe 6

Klassenarbeit nach Abschluss einer UNIT

45 Minuten

45 Minuten

 

Grundlagen der Leistungsbewertung in Musik

Im Vordergrund der Bewertung steht die aktive Mitarbeit beim Singen, Bewegen und Musizieren

Mitarbeit

 

Lieder singen

  • Klassengesang
  • Einzelgesang (Melodie-  und Textsicherheit)

Rhythmen

  • spielen, klatschen
  • sicherer Takt, unsicherer Takt
  • Rhythmusgefühl

Bewegen

  • Tanzschritte nachtanzen
  • eigenen Schritte zuordnen

Lernerfolgskontrollen

  • zu Hörwerken
  • Notenwerten
  • Instrumentengruppen
  • Musikschaffenden

Gebaute Instrumente

  • Klangfähigkeit
  • Gebrauchsfähigkeit

Vorträge

  • Zu Musikern, Musikgruppen, Musikstilen

 

Grundlagen der Leistungsbewertung in Kunst  / WAT

Bewertungsprozesskriterien

  • Neugier, Offenheit, Experimentierfreude
  • Ideen- und Themenfindung
  • Arbeitsorganisation / Vorgehensweise ( Material, Arbeitsplatz, Quellen)
  • Instrumentelle, motorische und handwerkliche Fähigkeiten
  • Interaktion und Fähigkeiten zur Kooperation
  • Kommunikations- und Reflexionskompetenz über Gestaltungsprozesse und Produkte

Grundlagen der Leistungsbewertung in NAWI/ GEWI, Sachunterricht.. )

  • Bei Kindern mit Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben (LRS) sollen die Nachteilsausgleiche berücksichtigt werden.
  • Kinder mit dem Förderbedarf Lernen werden entsprechend ihrem Förderbedarf bewertet.
  • Als Bewertungsmaßstab gilt die Notentabelle
  • Bewertungen  von Gruppenarbeiten sind möglich und erwünscht, soweit gewährleistet ist, dass den an der Gruppenarbeit beteiligten SuS individuelle Leistungsanteile zugeordnet werden können.
  • Erwünscht sind Bewertungen von Präsentationen ( wie Plakate, LapBook, PowerPoint, MindMap, Hefterführung… )
  • Die mündliche Präsentation des Plakates, LapBook, PowerPoint … ist zweiter Bestandteil der Leistungsbewertung
  • Hausaufgaben können bewertet werden, wenn  (VV Leis.Nr.11)
  • der Eigenanteil des Schülers an der Leistung eindeutig erkennbar ist.
  • Die Schülerleistung in der Schule dargeboten wird
  • Die Schülerleistung zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht wird

 

 

Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten

 

Jahrgangsstufe 2

Lernerfolgskontrollen nach dem Abschluss eines Themas

30 Minuten

Jahrgangsstufe 3

30 Minuten

Jahrgangsstufe 4

bis 45 Minuten

Jahrgangsstufe 5

GEWI 2-3  Klassenarbeiten

NAWI 2-3  Klassenarbeiten

 

30 Minuten

30 Minuten

Jahrgangsstufe 6

GEWI 2-3  Klassenarbeiten

NAWI 2-3  Klassenarbeiten

 

45 Minuten

45 Minuten

Bewertungsmaßstäbe für die Gestaltung von Plakaten,  LapBOOK,…

(unterschiedliche Fächer, z.B. Sachkunde, Bio, Ge, Geo, Musik, Physik…)

 

Plakatteile

Erklärung

Punktzahl

Inhalt

sachl. Richtigkeit

Vollständigkeit

1-2-3-4-5

Medien

Fotos, Tabelle, Diagramme, Zeitungsartikel

1-2-3

Gestaltung

Überschrift, Darstellung des Textes, Sauberkeit,  Form, Darstellungsweise der Medien, Anordnung

1-2-3

Kreative Einfälle

z.B. Rätsel. Offene Fragen, Basteleien( alles, was beim Betrachter Interesse weckt)

1-2-3

Gesamteindruck

Zusatzpunkte

1

 

Insgesamt

                 / 13

 

Leistungsbeurteilung bei fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern (SuS)

 

  • Eine Absenkung der Leistungsanforderung und ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung sind nicht zulässig.
  • Ausgehend von dem Zeitpunkt der Aufnahme in eine Schule ist in den ersten vier Schulhalbjahren und auf Beschluss der Klassenkonferenz bis zu weiteren zwei Schulhalbjahren
    • die individuelle Lernentwicklung bei der Bewertung der Leistungen besonders zu berücksichtigen, insbesondere soll der Lernentwicklung bei der Bildung der abschließenden Leistungsbewertung zum Schulhalbjahr oder zum Schuljahresende eine ausschlaggebende Bedeutung zukommen,
    • auf sprachlich bedingte Erschwernisse des Lernens Rücksicht zu nehmen, insbesondere sollen bei der Aufgabenstellung und Aufgabenformulierung die jeweiligen sprachlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden und
    • ein Nachteilsausgleich  zu gewähren
      • eine Verlängerung der Bearbeitungszeit
      • die Verwendung spezieller Arbeitsmittel, insbesondere eines Wörterbuches in der Herkunftssprache (auch in elektronischer Form)
      • alternative Aufgabenstellungen und Präsentationen von Ergebnissen
      • die Bereitstellung von Verständnishilfen und zusätzlichen Erläuterungen durch die jeweilige Lehrkraft und die Schaffung individueller Leistungsfeststellungen in Einzelsituationen mit individuellen Aufgabenstellungen
  • Ab der Jahrgangsstufe 3 kann die Klassenkonferenz ausgehend von den individuellen Voraussetzungen einer Schülerin oder eines Schülers beschließen, dass die zu erteilenden Noten durch schriftliche Aussagen ergänzt werden. Ist eine abschließende Leistungsbewertung zum Schulhalbjahr oder zum Schuljahresende nicht möglich, weil die Aufnahme in die Schule zeitlich erst kurz vor der Zeugniserteilung erfolgte, ist dies auf dem Zeugnis zu vermerken.
  • Der Unterricht in Förderkursen und die Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht der Schule werden auf dem Zeugnis ausgewiesen. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs wird in den Zeugnissen nicht vermerkt.