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Schulordnung

Schulordnung Kinderfassung

 

 

Haus – und Schulordnung – Langfassung

Präambel

Diese Hausordnung gilt verbindlich für Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Nutzer und Nutzerinnen und Besucher und Besucherinnen der Grundschule Am Weinberg - Rathenow. Sie regelt das Verhalten im Schulgebäude sowie auf dem Schulgrundstück, um ein störungsfreies Lernen und Arbeiten, den Schutz der Gesundheit und des Eigentums, aber auch ein vielseitiges und anregendes Schulleben zu ermöglichen. Darüber hinaus soll sie auch dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, den Sachwert des Gebäudes und seiner Einrichtungen zu erhalten und eine sinnvolle Nutzung der Räumlichkeiten sicherzustellen.

Unsere Hausordnung basiert auf den geltenden Rechtsvorschriften im Land Brandenburg. Alle Festlegungen und Vereinbarungen bezüglich dieser Hausordnung werden gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 des BbgSchulG durch die Schulkonferenz mitgetragen. Gegenseitige Rücksichtnahme, Einhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie ein gewaltfreies und tolerantes Miteinander sind oberstes Prinzip bei der Gestaltung des Schulalltags. Die Schulleiterin oder der Schulleiter übt auf dem Grundstück der Schule das Hausrecht aus.

  1. Einzelregelungen für den Schulalltag

A.1. Öffnung der Schule

Schulgebäude und das Schulgelände sind in der Regel von 5:45 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. 

Das Schulsekretariat ist in der Regel von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.

Das Schulgelände ist über die Toreingänge des Schulplatzes zu betreten. Eltern verabschieden bzw. erwarten ihre Kinder auf dem Schulplatz bzw. Schulhof. Schulfremde Personen betreten das Schulgelände über den Schulplatz und melden sich im Sekretariat an.

Termine mit der Schulleitung, dem Sekretariat und den Lehrkräften sind möglichst vorher telefonisch zu vereinbaren.

 

Der Frühhort betreut angemeldete Hortkinder unserer Schule ab 6:00 Uhr im Frühhortraum. Das kostenlose Frühstück der Initiative „Spirellibande“ steht ab 6:45 Uhr für die Frühhortkinder und für alle anderen Schüler und Schülerinnen zur Verfügung.

Ab 7:15 Uhr sind die Klassenräume für den offenen Unterrichtsbeginn geöffnet. Alle pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben um 7:15 Uhr in der Schule anwesend zu sein. Bis spätestens 7:25 Uhr ist der Unterrichtsraum aufzusuchen.  Die Schüler der ersten Klassen werden anfangs von der Klassenlehrerin oder dem unterrichtenden Lehrer in das Schulhaus geführt. Die Schüler und Schülerinnen sind spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule. Sie dürfen die Klassenräume betreten, sich auf den Unterricht vorbereiten oder sich entsprechend ihren Interessen und vorhandenen Möglichkeiten ruhig betätigen. 

Der Unterricht beginnt pünktlich um 7:30 Uhr. Die Unterrichtszeiten sind einzuhalten. Etwaige Gesprächsbedarfe von Eltern in den Unterrichtsbeginn hinein sind nicht erwünscht und erfordern einen separat zu vereinbarenden Termin mit der Lehrkraft.

 

Nach Unterrichtsschluss bzw. dem Ende der Arbeitsgemeinschaften und sonstiger Angebote verlassen die Schüler*innen das Schulgelände sofort, spätestens innerhalb von 15 Minuten. (Siehe auch Aufsichtskonzept)

Veranstalter von Abendveranstaltungen haben dafür zu sorgen, dass die Schule und die Schultore nach der Veranstaltung verschlossen werden. 

A.2. Unterrichtsablauf und Pausenregelung

Der Unterricht beginnt immer um 7.30 Uhr. Fallen Stundenzeiten aus organisatorischen Gründen aus, kann für Klasse 5/6 der Unterrichtsbeginn auch später erfolgen. An Projekttagen, Sportfesten, Wandertagen kann es auch zu einer Verschiebung von Unterrichtszeiten kommen, welche durch die Klassenlehrkraft bekannt gegeben werden. (vgl. auch Aufsichtskonzept)     

Die Stunden haben in der Regel eine Länge von 45 Minuten.

Unterrichts- und Pausenzeiten:         1. Stunde  07.30-08.15

2. Stunde   08.25-09.10

        Hofpause

3. Stunde   09.30-10.15 

4. Stunde   10.25-11.10

        Hofpause

5. Stunde   11.40-12.25

6. Stunde   12.30-13.15

7. Stunde   13.20-14.05

 

Insgesamt liegen zwischen der 1. und 6. Stunde 75 Minuten Pausenzeit.

Bei witterungsbedingten Umständen (Regenpausen) wird durch Wiederholung des Pausenklingelns angezeigt, dass sich die Schüler*innen in den Klassenräumen ruhig beschäftigen sollen.

Die Schulspeisung kann in separaten Speiseräumen nach der 4. oder 5. Stunde eingenommen werden.  Jeder trägt dazu bei, dass alle Essenteilnehmer in einem ruhigen und appetitlichen Umfeld essen können. Der Hort führt die Esseneinnahme nach eigenem Zeitrhythmus durch.

A.3. Disziplin und Ordnung

Alle Schüler und Lehrer achten auf einen höflichen Umgangston und rücksichtsvolles Verhalten untereinander. Wir wollen allen Kindern und Lehrern ein störungsfreies Lernen und Arbeiten, aber auch ein vielseitiges und anregendes Schulleben ermöglichen. Wir wollen Unfälle vermeiden, den Sachwert des Gebäudes und seiner Einrichtungen erhalten und eine sinnvolle Nutzung der Räume und Gegenstände sicherstellen. Das Leben und Zusammenleben in der Schule erfordern die Einhaltung festgesetzter Normen.

Hierzu gehören drei Schulregeln, welche allgemein gültig sind

a) Ich verhalte mich so, dass alle ungestört lernen und lehren können.

b) Ich gehe mit allen Schulsachen sorgsam um.

c) Konflikte löse ich friedlich.

 

A.4. Verspätete Aufnahme des Unterrichts

Ist eine Lehrkraft spätestens fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend, benachrichtigen die jeweilig gewählten Klassensprecherinnen oder Klassensprecher das Sekretariat. Bis eine Lehrkraft eintrifft, wartet die restliche Lerngruppe ruhig vor oder im Unterrichtsraum.

A.5. Erkrankung des Kindes / Freistellung eines Kindes (vgl. auch Aufsichtskonzept)

Sollten Kinder erkranken, so sind diese von den Eltern am Tag der Erkrankung bis 9:30 Uhr krank zu melden. Dazu nutzen die Eltern das Telefon des Sekretariates mit Anrufbeantworter oder die E-Mail der Schule und der Lehrkräfte. Kommt das Kind wieder in die Schule, so geben die Kinder einen Entschuldigungszettel mit dem Zeitraum der Krankheit und der Unterschrift der Eltern bei der Klassenlehrkraft ab.

Eltern können in bestimmten Fällen um eine Freistellung des Kindes bitten. Diese hat schriftlich zu erfolgen.

  1. Klassenlehrkräfte können bis zu 3 Tagen freistellen

  2. Eine Freistellung über 3 Tage bis zu vier Wochen muss auf Antrag bei der Schulleitung erfolgen.

  3. Sollte eine Freistellung über vier Wochen hinaus erfolgen, so wird ein Antrag der Eltern über die Schulleitung an das Schulamt gestellt.

Das Sekretariat, das Lehrerzimmer, die Sporthalle, die WAT und Zeichenräume, sowie Flure sind mit Erste-Hilfe-Schränke ausgestattet. Im Notfall wird über das Sekretariat Hilfe angefordert. Alle Lehrkräfte verfügen über aktuelle Erste-Hilfe-Nachweise und sind zu Erstmaßnahmen verpflichtet. Erfordert eine Verletzung oder der Zustand eines Schülers oder einer Schülerin sofortige ärztliche Hilfe, so trifft die aufsichtsführende Lehrkraft die Entscheidung zum Notruf. Die Eltern des betreffenden Kindes sind unverzüglich zu informieren. Ist die sofortige Hilfe durch einen Arzt nicht erforderlich, werden die Eltern über den Krankheitsstand des Kindes durch die Lehrkraft bzw. die Schulsachbearbeiterin informiert. Das Kind ist abzuholen.

A.6. Regelung bei Wechsel in die Fachunterrichtsräume und die Turnhalle (vgl. auch Aufsichtskonzept)

Nach dem Vorklingeln nehmen die Schüler*innen ihre benötigten Arbeitsmittel und begeben sich mit den Fachlehrkräften zu den Fachräumen und in die Sporthalle, welche nur gemeinsam mit den Lehrkräften betreten werden. Die Fachlehrkräfte belehren die Schüler und Schülerinnen über das Verhalten in den Fachräumen und dokumentieren dies am Schuljahresanfang in WebbSchule und ggf. wiederholend im Schuljahresverlauf

Nach dem Unterricht schließen die Lehrkräfte die Fenster, verlassen als letzte die Räume und verschließen diese. Die Benutzung der Fachräume, der Turnhalle, der Kleinsportanlagen, der Schülerlehrküche, der Werkstätten und des PC-Raumes ist nur unter Aufsicht gestattet.

A.7. Umgang mit Schuleigentum

Mit dem von der Schule zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien und sämtlichen Einrichtungsgegenständen ist stets sorgsam umzugehen. Das Schulgebäude, die Turnhalle und die Außenanlagen sind stets sauber zu halten. Insbesondere die Toiletten werden sauber von den Schülern und Schülerinnen verlassen. Für mutwillig oder grob fahrlässig angerichtete Schäden und Verunreinigungen haften die Nutzer, die jeweiligen Schüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten und werden ggf. in Rechnung gestellt. Leihexemplare der Schulbücher / Ganzschriften werden pfleglich behandelt und in jedem Fall mit einem Schutzumschlag versehen.  Beschädigte Leihbücher werden vom Schulträger in Rechnung gestellt.

A.8. Fahrräder, Roller, Inline-Skates und Skateboards

Auf dem Schulgelände werden Fahrräder und Roller immer geschoben. Am Eingang vom Schulplatz aus, befindet sich ein großzügiger Fahrrad- und Rollerstellplatz. Es werden ausschließlich die aufgestellten Fahrradständer und Rollervorrichtungen verwendet. An den Zäunen ist das Anschließen nicht gestattet. Alle Fahrräder und Roller werden zwingend angeschlossen. Bei Verlust wird keine Haftung übernommen, dafür ist die private Hausratversicherung zuständig. Die Benutzung von Inline-Skates oder Skateboards in allen Formen ist auf dem Schulgelände nicht erwünscht.

A.9. Mitnahme und Gebrauch technischer, digitaler Geräte – Wertgegenstände - Haftungsausschluss

Die Benutzung elektronischer Geräte durch Schülerinnen und Schüler ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Handys sind während des gesamten Schultages ausgeschaltet in der Schultasche und SmartWatches werden in den Schulmodus gestellt. In dringenden Fällen kann sich mit einem Lehrer oder einer Lehrerin abgestimmt und ein kurzer Anruf getätigt werden. Das Fotografieren und Filmen sind nicht gestattet. Ohne Erlaubnis aufgenommene Fotos müssen gelöscht werden. Ausnahmen, v. a. im Rahmen von Unterrichtsprojekten, Exkursionen und Wandertagen sind mit den Fachlehrern und ggf. der Schulleitung abzustimmen. Benutzen Schüler und Schülerinnen ihr Handy entgegen der Schulordnung, wird es vom Schulpersonal eingezogen und erst am Ende des Schultages zurückgegeben. Bei wiederholtem Missachten der Regeln, müssen die Eltern das Handy in der Schule abholen. 

Für von SuS mitgebrachte Wertgegenstände, übernimmt die Schule keine Haftung. Für Schäden oder Verlust, die sich aus der Mitnahme ergeben, haftet somit die SuS oder die gesetzlichen Vertreter / Vertreterinnen / Eltern / Sorgeberechtigte.

Lehrkräfte nutzen für ihren Unterricht die durch den Schulträger zur Verfügung gestellten Gegenstande. Tafeln, digitale Endgeräte, Beamer, Dokumentenkameras, etc.) Lehrkräfte fahren nach dem Unterricht die digitalen Endgeräte herunter und nutzen die Mediengeräte sorgsam. Sollten Mängel und Schäden auftreten, so ist die Schulleitung und der Schulträger zu informieren.

A.10. Bekleidung

An der Grundschule „Am Weinberg“ erwarten wir von allen Personen angemessene und zweckmäßige Kleidung. Das Tragen von Emblemen und Abzeichen mit extremistischen Bezügen bzw. Inhalten ist nicht gestattet. Bekleidung, die geeignet ist den Unterricht zu stören oder den Schulfrieden zu gefährden (aufreizende Kleidung, rechts- oder linksradikale, menschenverachtende Abzeichen etc.), können durch die Lehrkräfte untersagt werden. 

 

Bei wiederholten Pflichtverletzungen oder groben Verstößen kann das Nichtmitbringen von notwendiger Kleidung wie Sportbekleidung als Leistungsverweigerung gewertet werden.

 

Während der Unterrichtszeiten und in geschlossenen Räumen sind Kopfbedeckungen abzusetzen. Ausnahmen hiervon können bei der Schulleitung beantragt werden.

 

A.11. Rauchen, Alkohol und Drogen

Das Rauchen und das Mitbringen, Anbieten und Einnehmen von alkoholischen Getränken und Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände, im Schulhaus und in der Turnhalle strikt verboten.

A.12. Waffenverbot in der Schule

Das Führen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen (z. B. Reizgas, Pfeffersprays, Silvesterraketen, Böller, Rasierklingen, Messer, Eisenketten etc.) sowie das sonstige Verbringen dieser in die Schule sind verboten.

A.13. Tiere

Hunde und andere Tiere dürfen nicht auf das Schulgelände mitgebracht werden! Ausnahmen zum Zwecke des Unterrichts bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.

A.14. Werke von Schüler*innen

Alle von Schüler*innen erstellten Werke unterliegen dem Schutz des Urhebers. Werke die nicht bis zum Ende des Schuljahres im Beschulungsverhältnis (letzter Schultag) abgeholt wurden, werden vernichtet.

 

A.15. Fundsachen

Fundsachen können beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben werden, im Fundsachenbereich unter der Treppe im Haus 1 abgelegt werden und werden dort zur Abholung bereitgehalten. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von einem Halbjahr gehen die nicht abgeholten Fundsachen in den Besitz des Schulfördervereins der Grundschule Am Weinberg e.V. über. Dieser kann die Fundsachen karitativen Einrichtungen übergeben oder vernichten. Schlüssel und Datenträger werden immer vernichtet. 

 

  1. Sicherheitsbestimmungen (vgl. auch Aufsichtskonzept / Datenschutzkonzept)

B.1. Signale und Verhalten bei Gefahren (vgl. Alarm – und Brandschutzordnung)

Bei Gefahr (Feuer, Katastrophe, Amok) ertönt ein Sirenenton über die Schulsprechanlage oder es wird mit einer Handklingel und lautem Rufen Alarm ausgelöst. Gemäß den Sicherheitsbestimmungen (Fluchtpläne an jeder Treppe und den Fluren) und der Brandschutz- und Alarmordnung der Schule verlassen die Schüler*innen unter Leitung der Lehrer*innen so schnell wie möglich und in geordneter Weise das Schulhaus und die Turnhalle. Dabei werden die Türen und Fenster geschlossen. Sie begeben sich über den Schulhof und den Zuwegungen auf den orangenen Fußballplatz. Die Lehrer*innen stellen die Vollständigkeit der Klasse fest und melden sie dem/der Schulleiter/in.

B.2. Verhalten im Schulgebäude

Aus Gründen der Unfallgefahr ist das Rennen im Schulgebäude nicht gestattet. Die Treppen sind rechtsseitig zu benutzen. Während des Unterrichtes ist äußerste Ruhe zu bewahren. Kleine Pausen werden durch den Lehrer veranlasst und dienen lediglich dem ruhigen Toilettengang, der kurzzeitigen Erholung dem Frühstück oder dem Raumwechsel. 

B.3. Verlassen des Schulgeländes

Die Schüler dürfen während der Schulzeit aus Gründen der schulischen Aufsichtspflicht und Sicherheit das Schulgelände nicht verlassen. In dringenden Ausnahmefällen darf das Schulgelände auf schriftlichen Antrag der Eltern mit Erlaubnis des Klassenleiters bzw. der Schulleitung in der Unterrichtszeit verlassen werden.

B.4. Verhalten in der Turnhalle

Die im Eingangsbereich der Turnhalle durch den Schulträger aushängende Hallenordnung ist in allen Punkten gewissenhaft einzuhalten.

B.5. Verhalten auf dem Schulhof

Die auf dem Schulhof vorhandenen Spielgeräte sind so zu nutzen, dass andere Schüler nicht gefährdet oder verletzt werden. Die Rasenflächen und Grünanlagen sind zu schonen. Das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art, auch Schneebällen, ist verboten. Auf der Kleinsportanlage und dem Streetsoccerplatz ist das Fußballspielen erlaubt. Ein gesonderter Plan regelt die Belegung.  Die SuS der ersten Klassen verbringen ihre großen Pausen auf dem Spielplatz, Die SuS der zweiten bis sechsten Klasse halten sich auf dem großzügigen oberen und unteren Schulhofbereich auf. Nach dem Vorklingeln begeben sich die Schüler sofort zu ihren Klassenräumen.

B.6. Gewaltvorfälle (vgl. auch Konzept zur Gewaltprävention und Demokratiebildung)

Alle Fälle von Gewaltandrohung mit oder ohne Waffen sowie Vorkommnisse, bei denen Gewalt bewusst und mit der Folge einer Körperverletzung eingesetzt wurde, auch solche durch Schulfremde sind dem Staatlichen Schulamt zu übermitteln. Dies gilt ebenso für antisemitische, fremdenfeindliche, rechtsextremistische oder weitere extremistische Äußerungen unabhängig vom politischen Hintergrund sowie auch für solche, die der verfassungsrechtlich garantierten Achtung der Menschenwürde entgegenstehen. Die Meldeverpflichtung gilt insbesondere dann, wenn der Verdacht naheliegt, dass es sich um Straftaten handelt. Vorfälle gegenüber einer Schülerin, eines Schülers oder einer Lehrkraft sind zu melden bzw. anzuzeigen. Besteht gegen Schülerinnen, Schüler oder gegen eine Lehrkraft der Verdacht einer strafbaren Handlung ist es sofort der Schulleitung zu melden und umgehend zu prüfen.

B.6.1. Vorgehen bei Gewaltvorfällen

  • Hilfe rufen!

  • Sicherheit des Opfers herstellen!

  • Verhindern einer Fortsetzung oder Wiederholung!

  • In Fällen unmittelbarer Lebensgefahr: Notruf der Polizei 110, Notruf der Feuerwehr 112 anrufen.

  • Information an die Eltern der direkt Betroffenen.

  • Meldung von dem Vorfall an die Schulleitung!

  • Meldung an das Schulamt

  • (Meldung bei zivilrechtlicher Relevanz an die Polizei)

B.6.2. Regelung von Konflikten

  • Bei Verstößen gegen die Hausordnung sind gegebenenfalls Rücksprachen mit den Erziehungsberechtigten durchzuführen und Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen festzulegen. Sollte ein Schüler den Unterricht trotz Ermahnung weiterhin so stören, dass die anderen Schüler dem Unterricht nicht mehr folgen können, ist der Lehrer berechtigt, den/die störende/n Schüler*In vom Unterricht auszuschließen. Die Eltern sind in Kenntnis zu setzen und verpflichtet, das Kind innerhalb von einer Unterrichtsstunde abzuholen oder gegebenenfalls durch eine beauftragte Person abholen zu lassen.  Bei Verstoß gegen die Hausordnung und bei überaus undiszipliniertem Verhalten finden die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Schulgesetz Abschnitt 4 §63 und§64) mit der gültigen Verwaltungsvorschrift Anwendung.       à Verwarnung, Verweis, Ausschluss vom Unterricht

 

B.7. Erhebung von Daten / Datenschutz (vgl. auch Datenschutzkonzept)

Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte stellen der Grundschule Am Weinberg alle zur Beschulung notwendigen Daten über das Anmeldeformular zur Verfügung.

Jeder Wechsel des Ansprechpartners, Notkontaktwechsel oder Änderungen der Wohnadresse, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse, sind der Klassenlehrkraft unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für Namensänderungen (z. B. bei Eheschließung der Eltern). Die Sorgeberechtigten / Eltern veranlassen selbstständig die Berichtigung der Daten durch eine Änderungsmeldung an das Sekretariat.

 

Mit der Anerkennung der Schul- und Hausordnung erklären sich die Eltern / Sorgeberechtigten der minderjährigen Schülerinnen und Schülern einverstanden, dass die Schule berechtigt ist, die persönlichen Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen zu speichern, zu verarbeiten, und zu löschen. 

 

Persönliche Daten der Schülerinnen und Schüler (z. B. Name, E-Mailadresse, Klassenzughörigkeit) werden von Seiten der Schule nicht über das im Brandenburgischen Schulgesetz geregelte Maß hinaus an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung.

 

Die in schulischen Datenspeichern (z. B. im Computerkabinett) abgelegten Werke von Schülerinnen und Schülern, deren Schulzugehörigkeit geendet hat, werden für den Zeitraum eines halben Jahres aufbewahrt. Danach werden sie ohne Zustimmung der Ersteller gelöscht.

 

In bestimmten Fällen – z.B. Aufnahme von Fotos und Videos, erheben wir für die Zeit des Schulbesuches an unserer Schule eine freiwillige Einwilligungserklärung. Diese kann durch die Eltern / Sorgeberechtigte unterschrieben werden und kann auch jederzeit widerrufen werden. Daraus entstehen keine Nachteile.

 

Eltern / Sorgeberechtigte haben bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten folgende Rechte:

  • Auskunft

  • Löschung

  • Berichtigung

  • Widerspruch

 

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

 

Grundschule Am Weinberg

Vertreten durch Schulamt Neuruppin

Datenschutzbeauftragte: Frau Gudrun Unger

E-Mail:

 

  1. Verschiedenes

C.1.Verbot von Werbung und gewerblicher Tätigkeit – Aushänge – Veröffentlichungen 

Werbung zu kommerziellen und politischen Zwecken sowie jede andere gewerbliche Tätigkeit auf dem Schulgelände darf nur nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

Der Aushang und die Veröffentlichung von analogen und / oder digitalen Mitteilungen (z.B. Plakate, Flyer, Handzettel, etc.) sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt.

C.2. Verbreitung von Schriftmaterial durch schulfremde Personen

Das Anbringen von Aushängen sowie das Verbreiten von Flugblättern und sonstigen Publikationen durch schulfremde Personen unterliegt der Genehmigung durch die Schulleitung.

C.3. Schulfremde Personen im Unterricht

Schulfremde Personen dürfen mit Genehmigung durch die Schulleitung tätig werden. Gäste und Besucher melden sich im Sekretariat an und informieren über den Zweck und die Dauer des Aufenthaltes. 

Hospitationen im Unterricht sind mit der Schulleitung und der Lehrkraft terminlich abzusprechen. (Siehe Hospitationskonzept)

 

  1. Schlussbestimmungen

D.1.Beschwerdemanagement

Alle Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter sind für die Belange der Kinder und Eltern grundsätzlich jederzeit Ansprechpartner. Wir nehmen die Sorgen und Probleme der Kinder und Eltern ernst und sind an guten tragfähigen Lösungen in der Zusammenarbeit interessiert. Klassenleiter und Fachlehrer haben zu den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern natürlich eine intensivere Bindung, als nicht in der Klasse unterrichtende Lehrkräfte.

Daher soll vorrangig folgende Beschwerdereihenfolge gelten, wenn es zu Gesprächsbedarfen kommt:

  1. Ansprechen des Fachlehrers

  2. Ansprechen der Klassenlehrkräfte

  3. Beratung eines Sachverhaltes mit den gewählten Elternvertretern der Klasse

  4. Einbinden der Schulleitung in den zu klärenden Sachverhalt

D.2. Weisungsberechtigte

Das gesamte Schulpersonal sind den Schüler*innen und Nutzer*innen der Schule gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weisungsberechtigt und zur Durchsetzung dieser Hausordnung verpflichtet. Das technische Personal hat Weisungsberechtigung zur Vermeidung von Sach- und Unfallschäden und nehmen Einfluss auf die Einhaltung dieser Hausordnung. Die Schulleitung übt das Hausrecht aus.

D.3. Bekanntgabe der Hausordnung

Den Schüler*innen wird der Wortlaut der Hausordnung altersgerecht aufbereitet durch die Klassenleiter*innen bekannt gegeben. Nutzer*innen der Schulanlagen wird mit dem Nutzungsvertrag ein Exemplar der Hausordnung übergeben. Die Nutzer*innen sind verpflichtet zur Einhaltung der sie betreffenden Punkte. Zuwiderhandlungen können schulische Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen bzw. strafrechtliche Folgen haben.

D.4. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile der Schul- und Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Verabschiedung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen unberührt.

D.5. Gültigkeitsdauer

Diese Hausordnung tritt ab Januar 2024 nach Anhörung der Schulkonferenz in Kraft. Sie verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn der Schulleitung und der Schulkonferenz keine schriftlichen Änderungsanträge vorgelegt werden.

 

Beschluss Lehrerkonferenz: am 13.11.2023 siehe Teilnehmerliste / Protokoll

Beschluss Schulkonferenz:   am 31.01.2024 Siehe Teilnehmerliste / Protokoll

 

Die Schulordnung gilt bis auf Widerruf

Evaluationszeitraum ca. 5 Jahre (2029)