Schulordnung
Grundschule „Am Weinberg“
Schulplatz 3, 14712 Rathenow
Tel: 03385-512262 Fax: 033845-5191879
Home: www. grundschule-am-weinberg-rathenow.de
Schulordnung der Grundschule „Am Weinberg“
Alle Schüler und Lehrer achten auf einen höflichen Umgangston und rücksichtsvolles Verhalten untereinander. Wir wollen allen Kindern und Lehrern ein störungsfreies Lernen und Arbeiten, aber auch ein vielseitiges und anregendes Schulleben ermöglichen. Wir wollen Unfälle vermeiden, den Sachwert des Gebäudes und seiner Einrichtungen erhalten und eine sinnvolle Nutzung der Räume und Gegenstände sicherstellen.
Das Schulsekretariat ist in der Regel von 7:00 – 13:00 Uhr geöffnet.
Termine mit der Schulleitung, dem Sekretariat und den Lehrkräften sind möglichst vorher telefonisch zu vereinbaren.
Organisatorischer Ablauf
- Der Unterricht beginnt immer um 7.30 Uhr.
Fallen Stundenzeiten aus organisatorischen Gründen aus, kann für Klasse 5/6 der Unterrichtsbeginn auch später erfolgen.
Bei Projekttagen, Sportfesten, Wandertagen kann es auch zu einer Verschiebung von Unterrichtszeiten kommen, welche durch die Klassenlehrkraft bekannt gegeben werden.
Die Stunden haben in der Regel eine Länge von 45 Minuten.
Unterrichts- und Pausenzeiten: 1. Stunde 07.30-08.15
2. Stunde 08.25-09.10
Hofpause
3. Stunde 09.30-10.15
4. Stunde 10.25-11.10
Hofpause
5. Stunde 11.40-12.25
6. Stunde 12.30-13.15
7. Stunde 13.20-14.05
Insgesamt liegen zwischen der 1. und 6. Stunde 75 Minuten Pausenzeit.
- Alle Schüler sollten rechtzeitig einige Minuten vor dem Unterrichtsbeginn in der Schule sein. Die Schüler warten morgens auf den Pausenhöfen auf das Vorklingeln. Ab dem Vorklingeln um 7.15 Uhr dürfen die Kinder in das Schulgebäude. Die Schüler der ersten Klassen werden anfangs von der Klassenlehrerin oder dem unterrichtenden Lehrer in das Schulhaus geführt.
- In den großen Hofpausen gehen alle Kinder auf den Pausenhof. Die Kinder der 1. Jahrgangstufe gehen auf den Spielplatz. In den Gängen oder Klassenräumen hält sich niemand auf. Ausnahmen sind die Toilettenbenutzung oder der Aufenthalt nach dem Abklingeln bei schlechtem Wetter. Ist der Unterrichtsraum zu wechseln, so erfolgt das zügig. Zu Beginn der Hofpausen oder wenn die Klasse den Raum wechselt, verschließt der zuletzt unterrichtende Lehrer den Klassenraum, nachdem alle Schüler den Klassenraum verlassen haben. Folgt dem Sportunterricht eine Hofpause, so sind Sportbeutel bzw. Mappen auf dem Schulhof abzustellen.
- Während der gesamten Unterrichtszeit sowie in den Pausen dürfen Schüler/Innen das Schulgelände nicht ohne Genehmigung einer Lehrkraft verlassen. Die Aufsichten sind durch die Lehrkräfte im aushängenden Aufsichtsplan geregelt. Den Anweisungen aller Aufsicht führenden Personen ist Folge zu leisten. Die Lehreraufsicht wird in den Hofpausen durch Schüler/Innen der Jahrgangsstufe 6 unterstützt.
- Das Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist untersagt. Alle Fahrradfahrer schieben das Fahrrad bis zum Stellplatz.
- Das Mitbringen von körpergefährdenden Gegenständen ist verboten. Dazu gehören z.B. Feuerzeuge, Taschenmesser, Hieb-, Stich und Schusswaffen. Das Spielen um Geld ist verboten. Das Mitbringen und Benutzen von Rausch- und Suchtmitteln ist verboten.
- Auf mitgebrachte Dinge, die man nicht in der Schule braucht, wie z. B. Handy, Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände hat jeder selbst zu achten. Mitgeführte Handys sind auf dem Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Ein Versicherungsschutz bei Verlust oder Beschädigung besteht nicht. Jacken, Mützen, Turnbeutel usw. sind an den dafür vorgesehenen Garderoben oder Schränken anzuhängen.
- Die Schulspeisung kann in separaten Speiseräumen innerhalb nach der 4. oder 5. Stunde eingenommen werden. Jeder trägt dazu bei, dass alle Essenteilnehmer in einem ruhigen und appetitlichen Umfeld essen können. Der Hort führt die Esseneinnahme nach eigenem Zeitrhythmus durch.
- Das Sekretariat, das Lehrerzimmer, die Sporthalle, die WAT und Zeichenräume, sowie Flure sind mit Erste-Hilfe-Schränke ausgestattet. Im Notfall wird über das Sekretariat Hilfe angefordert.
- Das Verhalten bei Feueralarm richtet sich nach den Fluchtwegeplänen und der Brandschutzordnung. Im Alarmfall verlassen alle Personen die Gebäude und finden sich auf dem Sammelplatz (Fußballfeld) ein. Es erfolgt zweimal im Schuljahr ein Probealarm. Näheres regelt die Alarm - und Brandschutzordnung.
- Um Unfällen vorzubeugen, ist das Werfen mit Steinen, Kastanien, Schneebällen u.ä. nicht gestattet. Unfälle, welche sich in der Schule oder auf dem Schulweg ereignen sind unverzüglich einer Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden.
- Mit Schuleigentum sowie dem Eigentum von Mitschülern/Innen ist schonend und pfleglich umzugehen. Mutwillige oder grob fahrlässige Sachbeschädigungen werden den Eltern mitgeteilt und ggf. in Rechnung gestellt. Leihexemplare der Schulbücher / Ganzschriften werden pfleglich behandelt und in jedem Fall mit einem Schutzumschlag versehen. Beschädigte Leihbücher werden in Rechnung gestellt.
Belobigungen
- Werden zusätzliche Aufgaben freiwillig über einen längeren Zeitraum von den Schülern erfüllt (z.B. Einsatz als Aufsichtshelfer, u.a.), kann der Klassenlehrer ein Lob erteilen.
- Zum Ende eines Schuljahres/ Schulhalbjahres werden von der Schulleitung Diplome in jeder Klasse für die leistungsbesten Kinder vergeben. Gleichzeitig gibt es Urkunden für Kinder mit herausragenden Eigenschaften oder für andere besondere Tätigkeiten.
- Tadelloses Verhalten von Schülern wird durch den Fach- oder Klassenlehrer gelobt und den Eltern zu Kenntnis gegeben.
Pflichten der Schüler
- Mit dem Unterrichtsbeginn durch die Lehrkraft befinden sich alle Schüler an ihrem Platz und haben alle notwendigen Unterrichtsmittel bereitgelegt.
- Essen, auch Kaugummi kauen, sind während des Unterrichtes nicht gestattet
- Eigene Handys, Tablets, Smartwatches und andere technische Geräte sind während der gesamten Unterrichtszeit auszuschalten. Handys können bei Missbrauch abgenommen werden und müssen dann durch die Eltern von der Schule abgeholt werden.
- Die Hausaufgaben sind jeden Tag termingerecht von den Schülern einzutragen und anzufertigen. Die Lehrkräfte erfassen monatlich schriftlich die vergessenen Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien.
- Die Fenster dürfen nur mit Erlaubnis eines Lehrers geöffnet und angekippt werden. Ein Hinauslehnen sollte unterbleiben.
- Die Schüler achten auf Sauberkeit in den Klassenräumen, auf dem Schulhof, in den Toiletten, in der Sporthalle (Umkleideraum) und im Essenraum.
- Die Schüler haben Anweisungen der Lehrer, der Erzieher, des Hausmeisters, der Sekretärin und des Schulsozialarbeiters zu befolgen.
- Sollte ein Schüler den Unterricht trotz Ermahnung weiterhin so stören, dass die anderen Schüler dem Unterricht nicht mehr folgen können, ist der Lehrer berechtigt, den/die störende/n Schüler*In vom Unterricht auszuschließen. Die Eltern sind in Kenntnis zu setzen und verpflichtet, das Kind innerhalb von einer Unterrichtsstunde abzuholen oder gegebenenfalls durch eine beauftragte Person abholen zu lassen. Bei Verstoß gegen die Hausordnung und bei überaus undiszipliniertem Verhalten finden die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Schulgesetz Abschnitt 4 §63 und§64) mit der gültigen Verwaltungsvorschrift Anwendung. à Verwarnung, Verweis, Ausschluss vom Unterricht
Diese Schulordnung wurde auf der Schulkonferenz vom 25. Juni 2014 durch die Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter bestätigt. Die Schulordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Kraft und behält ihre Gültigkeit. Wiedervorlage und Prüfung erfolgt fortlaufend zu Schuljahresende für das neue Schuljahr.